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Schritt für Schritt zum Rehasport


1. Im gemeinsamen Gespräch mit dem Haus-/Facharzt oder der Haus-/Fachärztin ist zu klären, ob Rehasport in Form von begleiteter Gymnastik für dich geeignet ist. Rehasport ist als ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation im SGB IX §44 verankert und wird von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Jeder Arzt/jede Ärztin kann Rehasport verordnen. In der Verordnung (Formular 56) wird festgelegt, über welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Teilnahme am Rehasport erfolgen soll.

2. Nachdem du die Verordnung (Formular 56) von deinem Arzt/von deiner Ärztin erhalten hast, ist die Genehmigung durch deine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder deinen Rentenversicherungsträger erforderlich. Erkundige dich ggfs. vorab telefonisch, wie das Prozedere ist.

3. Sobald die Genehmigung deiner GKV vorliegt, geht's auch schon zur Termin-Buchung zur Rehasport-Beratung beim ATV: 02833 6667

4. Im persönlichen Gespräch (ca. 30 min) stehen wir für Fragen zur Verfügung. Bringe die genehmigte Verordnung im Original zu diesem Termin mit. In einem Anamnesebogen erfassen wir gemeinsam alle Informationen, die notwendig sind, damit unsere Übungsleiter/innen besser und zielgerichtet auf deine individuelle Situation eingehen können. Es wird dir eine Kopie des Beratungsprotokolls ausgehändigt und die Zuteilung in eine Rehasportgruppe festgelegt. 

5. Im nächsten Schritt kann es auch schon losgehen! Du kannst wöchentlich in den Kurs einsteigen.

Wir nehmen deine Beschwerden ernst. Mit gezieltem Rehasport unterstützen wir dich dabei, Schmerzen zu lindern und wieder Vertrauen in deinen Körper zu gewinnen.

Momentan richtet sich die Anmelde-Möglichkeit bzw. Teilnahme ausschließlich an Patienten mit einer entsprechenden haus- oder fachärztlichen Verordnung. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl je Gruppe steht das Angebot derzeit unseren Vereinsmitgliedern ebenfalls nur mit entsprechender Verordnung zur Verfügung.