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Schritt für Schritt zum Rehasport

1. Jeder Arzt/jede Ärztin kann Rehasport verordnen (Formular 56). Rehasport kann bei akuten Beschwerden, aber auch präventiv (vorbeugend) durchgeführt werden.

2. Die ärztliche Verordnung (Muster 56) ist gleichzeitig auch der Antrag auf Kostenübernahme nach SGB IX §44 Abs. 1, Nr. 3 u. 4. Der Antrag muss von deiner Krankenkasse genehmigt werden.

3. Sobald die Genehmigung durch die Krankenversicherung vorliegt, kann telefonisch ein Termin zur Rehasport-Beratung vereinbart werden:

🖁02833 - 6667

4. Im persönlichen Gespräch (ca. 30 min) stehen wir für Fragen zur Verfügung. In einem Anamnesebogen erfassen wir gemeinsam alle Informationen, die notwendig sind, damit unsere Übungsleiter/innen besser und zielgerichtet auf deine individuelle Situation eingehen können. Es wird dir eine Kopie des Beratungsprotokolls ausgehändigt und die Zuteilung in eine Rehasportgruppe festgelegt. 

5. Im nächsten Schritt kann es auch schon losgehen! Du kannst wöchentlich in den Kurs einsteigen.

Wir nehmen deine Beschwerden ernst. Mit gezieltem Rehasport unterstützen wir dich dabei, Schmerzen zu lindern und wieder Vertrauen in deinen Körper zu gewinnen.

 Momentan richtet sich die Anmelde-Möglichkeit bzw. Teilnahme ausschließlich an Patienten mit einer entsprechenden haus- oder fachärztlichen Verordnung. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl je Gruppe steht das Angebot derzeit unseren Vereinsmitgliedern ebenfalls nur mit entsprechender Verordnung zur Verfügung.